Der Weg zum Beruf der Psychotherapeut*in ist lang, beschwerlich und unzureichend geregelt. Dies trägt zum Mangel an Psychotherapeut*innen bei. Dieser führt dazu, dass Hilfesuchende oft monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen.
Aber wie kam es zu diesem beschwerlichen Weg?
Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1999 wurden die zwei Berufsbezeichnungen “Psychologische Psychotherapeut*in” und “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in” erstmals gesetzlich geschützt und deren Ausbildungen geregelt. Für den Beruf der Psychologischen Psychotherapeut*in war ein Bachelor- und ein Masterabschluss in Psychologie notwendig, wobei der Master einen klinischen Anteil beinhalten musste.
Für den Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in konnte man entweder einen Abschluss in Psychologie, in Pädagogik oder Sozialpädagogik vorweisen um dann mit der Ausbildung weitermachen zu können. Die Ausbildung dauerte daraufhin in Vollzeit mindestens drei Jahre, war kostenpflichtig und gering vergütet. Danach war eine staatliche Prüfung vorgesehen, die nach Bestehen auf Antrag zur Approbation führte. Durch die Approbation bekam man die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung “Psychologische Psychotherapeut*in” oder “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in” und war berechtigt, mit den Krankenkassen abzurechnen.
Am PsychThG von 1999 gab es jedoch viel Kritik, unter anderem wegen der fehlenden Finanzierung der praktischen Anteile der Ausbildung und den hohen Kosten der Ausbildung, die die Auszubildenden trotz abgeschlossenen Studiums stemmen mussten, denn die Ausbildung wurde unabhängig vom Studium gesehen.
Nach jahrelangem Protestieren der Psychologie-Community kam es im Jahr 2020 zu einer Reform des Psychotherapeutengesetzes. Dadurch wurde das bestehende System der Psychotherapeuten-Ausbildung verändert. Jetzt gibt es anstatt der Ausbildung die Weiterbildung.
Wie sehen die neuen Regelungen zur Weiterbildung konkret aus?
Aktuell sind die Voraussetzungen für die Weiterbildung ein Studium der Psychotherapie, also ein zugeschnittener Bachelor- & Masterabschluss mit Inhalten die konkret auf die Psychotherapie vorbereiten. Nach abgeschlossenem Studium legt man eine staatliche Prüfung ab um die Approbation zu erhalten und selbstständig und eigenverantwortlich als „Psychotherapeut*in“ arbeiten zu können.
Jetzt folgt für die Psychotherapeut*innen, die noch „Fachpsychotherapeut*innen“ werden und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen eine 5-jährige Weiterbildung, die für diese Berufsbezeichnung qualifiziert. Da die “Psychotherapeut*innen in Weiterbildung” bereits approbiert sind müssen sie während ihrer Ausbildung angemessen bezahlt werden. Außerdem arbeiten sie hauptberuflich und sind sozialversichert. Die Weiterbildung ist eine Vertiefung der Kenntnisse aus dem Studium.
So weit, so gut. Jetzt könnte man glauben, dass angehende Psychotherapeut*innen endlich eine angemessene Bezahlung erhalten. Leider wurde beim Gesetzesbeschluss aber die Regelung der Finanzierung vernachlässigt.
Das Problem:
Weiterzubildende sind jetzt Angestellte und sollen mehr Geld bezahlt bekommen, aber im Gesetz ist nicht geregelt wer diese Mehrkosten übernimmt. Somit bleiben die Kosten dafür bei den Weiterbildungsstätten hängen. Diese haben für die Bezahlung nicht das nötige Geld und fordern einen Ausgleich der Krankenkassen. Die Krankenkassen zahlen aber nicht, da dies nicht gesetzlich geregelt ist.
Das heißt, die wenigsten Weiterbildungsstätten können es sich leisten die gleiche Anzahl an Weiterzubildenden anzunehmen wie davor Auszubildende. Dies führt zu einem Mangel an Weiterbildungsplätzen und dazu, dass viele frisch approbierte Psychotherapeut*innen ohne Plan dastehen und keinen Weiterbildungsplatz bekommen. Dadurch entsteht auf lange Sicht ein Risiko des Mangels an Fachpsychotherapeut*innen in Deutschland.
Dies hat zu vielfachen Protesten der Psychologie-Community geführt, doch bis heute gibt es keine Lösung der Finanzierung für die psychotherapeutische Weiterbildung.

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