Studentische Beschäftigte sind für den universitären Betrieb unersetzlich, doch arbeiten trotzdem überall in Deutschland (außer in Berlin) ohne Tarifvertrag. Mit der bundesweiten Initiative TVStud haben sich studentisch Beschäftigte zunächst in Hamburg, mittlerweile bundesweit organisiert und streiken für bessere Arbeitsbedingungen, verbindliche Regelungen und mehr Chancengleichheit an Hochschulen.
Im Gespräch am 21.01.2026 erklärte uns Jakob Tuchelt von der DGB-Hochschulgruppe Potsdam, worum es bei TVStud geht, warum studentische Beschäftigte besonders vulnerabel sind und weshalb Potsdam und Berlin eine Sonderrolle einnehmen. Und warum wir alle – nicht nur die studentischen Angestellten – nächsten Mittwoch unbedingt zum Hochschulaktionstag kommen und streiken sollten.
Was ist TVStud?
„TVStud ist an sich erstmal ein Überbegriff für eine bundesweite Tarifinitiative von studentisch Beschäftigten“, erklärt Jakob. Gemeint sind alle Studierenden, die an Hochschulen arbeiten – etwa als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder als Tutor:innen. Das seien, so Jakob, bundesweit ca. 300.000 Personen – das statistische Bundesamt spricht von ca. 200.000 studentischen Beschäftigten. Zwar habe es früher auch studentische Mitarbeiter:innen in der Verwaltung gegeben, diese Beschäftigungsform sei jedoch mittlerweile abgeschafft.
Eine wichtige Rolle spielen aber die Gewerkschaften „TVStud ist eine Initiative, die getragen wird von den Gewerkschaften, die die Studierenden vertreten“.
Abkürzungen über Abkürzungen: Gewerkschaften, Dachverbände und Zuständigkeiten
“Der Fluch der Gewerkschaften. Hier fliegen immer ganz viele Abkürzungen durch die Gegend.” sagt Jakob. Aber ganz grob: Ver.di und die GEW sind in diesem Streik besonders relevant, weil sie die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vertreten, also Arbeitnehmer:innen, die bei Ländern oder beim Staat angestellt sind. Die GEW ist dabei besonders für Wissenschaft und Erziehung zuständig, während Ver.di als große Dienstleistungsgewerkschaft ein breiteres Feld abdeckt, in welches die Studierenden eben auch mit reinfallen.
Beide Gewerkschaften treiben die TVStud-Bewegung aktiv voran. Viele der Organisator:innen seien gewerkschaftlich eingebunden: „Alle, die bei TVStud in einer führenden Orga-Position sind, egal ob auf kommunaler oder Bundesebene, sind in irgendeiner Form gewerkschaftlich vernetzt.“
Die DGB-Hochschulgruppe selbst ist Teil des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), also des Dachverbands mehrerer Einzelgewerkschaften. „In der DGB-Hochschulgruppe versammeln sich eben Gewerkschaftsaktive – das ist quasi die übergreifende Gewerkschaftshochschulgruppe.“
Warum es keinen bundesweiten Tarifvertrag gibt
Der zentrale Punkt der Initiative ist, dass es in ganz Deutschland einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte geben soll. Denn momentan trifft dies nur auf Beschäftigte im Land Berlin zu. Dort existiert seit den 1980er-Jahren ein studentischer Tarifvertrag, erkämpft von der damaligen Tutor:innenbewegung.
Studentische Beschäftigte im Rest von Deutschland seien zwar bei Universitäten angestellt, die Landesmittel beziehen – und damit faktisch Landesbeschäftigte – werden aber als Sachmittel abgerechnet. “Wir sind mit der Forderung drin: Wir wollen überhaupt mal diesen Tarifvertrag haben.“ sagt Jakob. „Wir sind nicht Teil der Haushaltsplanung. Wir werden als ‚Sachmittel‘ abgerechnet.“ Das mache die Planung für die Unis flexibel und bequem, für die Studierenden bedeutet es jedoch Unsicherheit.
Tarifvertrag oder schuldrechtliche Vereinbarung?
Statt eines Tarifvertrags gibt es in vielen Bundesländern lediglich eine schuldrechtliche Vereinbarungen. Diese ähneln zwar inhaltlich einem Tarifvertrag, unterscheiden sich jedoch in einem entscheidenden Punkt: „Der große und wichtige Unterschied ist, dass eine schuldrechtliche Vereinbarung – anders als ein Tarifvertrag – nicht individuell einklagbar ist“. Wer zum Beispiel nur einen Vertrag für acht, statt für die vor zwei Jahren verhandelte Mindestvertragszeit von 12 Monaten bekommt, könne nicht individuell klagen. Stattdessen müsse erst eine Gruppe von Kolleg:innen mobilisiert und auf Gewerkschaftsebene vorgegangen werden. “Das macht aber natürlich keiner, das ist ein irrer Aufwand.“
Gerade deshalb sei der Tarifvertrag zentral: „Wäre der individuell einklagbar, ist die rechtliche Bindung für den Arbeitgeber viel höher.“
Studentische Angestellte – oft im ersten Arbeitsverhältnis
Studentische Beschäftigte seien in einer besonders verletzlichen Position. Viele befänden sich in ihrem ersten Arbeitsverhältnis überhaupt. „Niemand kennt Arbeitsrechte, weil in seiner ersten Beschäftigung weiß man es sowieso nicht“, sagt uns Jakob. Hochschulen hätten außerdem wenig Interesse daran, über Arbeitsrechte aufzuklären. Urlaubsansprüche oder Vertragslaufzeiten würden in Bewerbungsgesprächen kaum thematisiert.
Kontrolle und Mitbestimmung: Warum Potsdam und Berlin besonders sind
Berlin und Potsdam teilen die bundesweite Ausnahmeregelung einer studentischen Personalvertretung, da entsprechende Regelungen in den Hochschulgesetzen verankert sind.
„Außer in Berlin und in Potsdam gibt es, Stand jetzt, keine einzige studentische Personalvertretung“, sagt uns Jakob. Ein konkretes Beispiel für die Arbeit des Gremiums ist die Kontrolle jedes einzelnen neuen Arbeitsvertrags: Stimmen Laufzeit oder Bedingungen nicht, werde der Vertrag nicht bewilligt. In anderen Bundesländern fehlt dieser Kontrollmechanismus, da es dort gesetzlich keine Grundlage für einen Personalrat gibt. Dann hat eine Angestellte zwar rein rechtlich ein Anrecht auf eine 12 Monatige Vertragslaufzeit, kann dies aber nur sehr schwer geltend machen.
Die Rolle von Ländern, Arbeitgeberverband und der Hochschulleitung
Verhandelt wird auf der Gegenseite mit den Bundesländern, die sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossen haben. Dort sitzen unter anderem die Finanzminister:innen der Länder, diese hätten am TVStud, bisher wenig Interesse gezeigt.
Von der Hochschulleitung wünscht sich die DGB-Hochschulgruppe, dass sie sich aktiv für ihre Beschäftigten einsetzt, doch: “Die Uni als Arbeitgeber hat eigentlich kein Interesse dran, dass es uns besser geht. Die haben ziemlich deutlich gemacht, dass sie sich nur an Dinge halten werden, die ihnen auferlegt werden und da nicht selber proaktiv werden.”
Mehr als Lohnfragen: TVStud als Gerechtigkeitsfrage
Letztlich gehe es beim TVStud nicht nur um Arbeitsbedingungen, sondern um Zugang und soziale Gerechtigkeit.
„Stand jetzt ist es so, dass man sich die Beschäftigung an der Uni leisten können muss“, sagt Jakob. Wer keine andere finanzielle Einkunft hätte, zum Beispiel Unterstützung aus dem Elternhaus, werde vom universitären Arbeitsmarkt faktisch ausgeschlossen. Für eine Karriere in der Wissenschaft seien diese Stellen aber ein sehr wichtiges Sprungbrett; die meisten Promovierenden seien einmal Hilfskraft an einem Lehrstuhl gewesen. “Das heißt, wer sind die Wissenschaftler von morgen? Leute, die irgendwie aus reichen Elternhäusern kommen.” Die sowieso schon elitäre Wissenschaftswelt werde also noch exklusiver.
Ein Tarifvertrag könne das ändern: „Er würde die Uni fairer, gerechter und zugänglicher machen, gerade für Leute, die als Erste in ihrer Familie studieren.“
Hochschulaktionstag
Am kommenden Mittwoch, also dem 28.01., wird wieder demonstriert, für einen Tarifvertrag, aber auch insgesamt für “bessere Arbeits- und Studienbedingungen”, wie auf den Plakaten der GEW zu lesen ist. Um 12 Uhr ist der Auftakt der Demo am Alten Markt.
An alle , die noch nicht wissen, ob sie kommen sollten, hat Jakob zum Abschluss einige Worte: “Ein Kernsatz in der Gewerkschaftsarbeit ist: Wenn wir es nicht machen, macht es keiner.” Und außerdem: “Streik macht auch übelst viel Spaß.”
Bildquellen
- f5fb0b8e-54a8-4ac2-b6f8-c647cdee6054: Kay Herschelmann

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