Jeden Tag Nudeln mit Pesto zu essen, ist leider kein lustiger Witz unter Studenten, sondern für viele die Realität. Oft reicht das Geld kaum zum Wohnen und Essen, von Freizeitaktivitäten mal ganz abgesehen.
Laut dem Statistischen Bundesamt waren 2021 im Durchschnitt 37,9 % der Studierenden armutsgefährdet. Bei den Studierenden, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden lebten, waren es sogar 76,1 %. Das Bundesausbildungsförderungsgestz (BAföG) soll finanziell schwache Studierende unterstützen und dafür sorgen, dass diese eben nicht in die Armut abrutschen.
Doch nur etwa 12% der Studierenden beziehen BAföG, wobei bis zu 70% der Anspruchsberechtigten auf die Unterstützung verzichten. Das besagt eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik aus dem Jahr 2025. Für viele ist der bürokratische Aufwand eine Hürde oder sie wissen gar nicht, wo sie anfangen sollen. Damit der BAföG-Antrag etwas übersichtlicher wird, haben wir hier die wichtigsten Informationen und Hilfestellungen zusammengestellt. Für weitere Fragen und die Antragstellung könnt ihr euch an das Studierendenwerk wenden.
Wer bekommt BAfög?
Grundsätzlich ist erst einmal jede*r deutsche Studierende unter 45 Jahren BAföG berechtigt.
Selbst für die über 45 gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen zur BAföG-Berechtigung. Auch wenn ihr denkt, dass eure Eltern zu viel verdienen, könnte sich die Antragstellung lohnen, denn die Freibeträge wurden in den letzten Jahren immer wieder angehoben und auch Geschwister, welche sich noch in der Ausbildung befinden, werden in der Berechnung einbezogen.
Eine gute erste Orientierung ist auch der BAföG-Rechner. Hierbei ist jedoch wichtig zu betonen, dass dieser nur zur Orientierung gilt. Viele personenbezogene Besonderheiten werden hier nicht mit berechnet und so kann es zum Beispiel sein, dass ihr BAföG-Anspruch habt, obwohl der BAföG-Rechner etwas anderes sagt.
Wie beantrage ich BAfög?
Es lohnt sich, die erstmalige Beantragung so früh wie möglich, also sobald ihr euch für eine Universität oder Hochschule beworben habt, anzugehen.
Solltet ihr letztendlich woanders studieren, können die zuständigen BAföG-Ämter mit eurer Erlaubnis die Unterlagen untereinander weiterreichen. Die zeitige Antragstellung hat vor allem den Vorteil, dass ihr im Idealfall ab Beginn eurer Ausbildung BAföG erhaltet und nicht noch mehrere Monate auf das Geld warten müsst.
Folgeanträge sollten mindestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums eingereicht werden, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Den Antrag selbst könnt ihr online einreichen. Dazu benötigt ihr ein Bund-ID-Konto. Dieses könnt ihr ganz einfach mit eurem Ausweis mit Onlinefunktion, mit Nutzername und Passwort oder mit diversen anderen Möglichkeiten erstellen. Für das Nachreichen von Dokumenten kann nach der ersten Antragstellung auch die BAföG-App genutzt werden.
Der Antrag kann außerdem persönlich oder per Post gestellt werden. Dazu benötigt ihr die Formblätter von der Website oder aus dem Foyer des Studierendenwerkes. Diese könnt ihr dann per Post schicken (Adresse: Studentenwerk Potsdam, Postfach 60 13 53, 14413 Potsdam) oder persönlich im Studierendenwerk in Potsdam abgeben.
Wenn es ganz schnell gehen muss, zum Beispiel um euch zum Ende des Monats noch die BAföG-Leistung für den aktuellen Monat zu sichern, könnt ihr auch erstmal einen formlosen Antrag an das Studierendenwerk stellen. Die Formblätter und notwendigen Unterlagen sind dann später nachzureichen.
Wenn ihr euch für die digitale Übermittlung eurer Anträge entscheidet, Vorsicht: Das sollte immer über BAföG digital oder über die BAföG-App ablaufen, Zusendungen per Mail werden blockiert. Die Antragstellung sowie die Beratung beim Studierendenwerk sind für euch immer kostenlos. Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit des Antrags und von der Menge der gleichzeitig gestellten Anträge ab, beträgt aber im Durchschnitt 2 Monate.
Und keine Sorge, wenn ihr etwas vergessen habt, bekommt ihr eine Mail oder einen Brief mit der Information, welche Unterlagen fehlen. Egal wie ihr BAföG beantragt: Jegliche Veränderungen der Umstände, wie ein Umzug oder Einkommensänderungen, müssen dem BAföG-Amt umgehend mitgeteilt werden.
Tipp: Stellt den Antrag, am besten heute noch. Selbst wenn euch die Unterlagen noch fehlen, könnt ihr alles nachreichen, aber je eher ihr anfangt, desto besser.
Wie lange bekomme ich BAfög?
Die BAföG-Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit.
Aber auch hier gibt es viele Ausnahmen: Krankheit, Pflege eines Angehörigen, Schwangerschaft, Ehrenämter wie zum Beispiel Hochschulpolitik und vieles weitere können die Förderungsdauer verlängern.
Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es außerdem ein Flexibilitäts-Semester, welches am Ende des Bachelor- oder Masterstudiums in Anspruch genommen werden kann. Ab dem 5. Semester müsst ihr außerdem einen Nachweis über die Erbringung der üblichen Leistungen, eine Mindestanzahl von Leistungspunkten, die je nach Studiengang variiert, der letzten vier Semester abgeben, jedoch gibt es auch hier wieder Ausnahmen, wenn ihr zum Beispiel unverschuldete Verzögerungen im Studium hattet.
Im Normalfall wird BAföG für einen Zeitraum von 12 Monaten genehmigt, zum Beispiel Oktober bis Oktober. Danach ist ein Folgeantrag nötig. Ein Fachrichtungswechsel beeinflusst euren BAföG-Anspruch bis zum 5. Fachsemester im Bachelor nicht, ihr müsst auch keine Begründung vorlegen. Ab dem 5. Fachsemester und im Masterstudium müsst ihr einen unabweisbaren Grund für den Studienfachwechsel vorlegen. Das Gleiche gilt für den Abbruch des Studiums.
Auch bei einem Auslandssemester oder Auslandspraktikum ist die Förderung durch BAföG weiterhin möglich. Diese Auslandsförderung muss jedoch separat beim zuständigen Amt.
Was sind die finanziellen Voraussetzungen und Folgen?
Die Höhe der BAföG-Förderung wird für jeden Antrag individuell berechnet.
Bei elternabhängigem BAföG bestimmt das Einkommen der Eltern die Förderung. Aber auch Geschwister beeinflussen die Förderung maßgeblich. So könnt ihr auch mit gut verdienenden Eltern BAföG erhalten, solange sich eure Geschwister auch noch in der Ausbildung befinden.
Der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 855€ monatlich. Hinzu können Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung von 137 € im Monat kommen. Auch Betreuungszuschläge für Kinder können angerechnet werden. Studienanfänger*innen, welche unter 25 Jahren sind und bereits vor dem Studium Sozialleistungen bezogen haben, können außerdem eine einmalige Studienstarthilfe von 1000€ ausgezahlt bekommen.
Achtung: Bei BAföG-Bezug dürfen jährlich nur 6.681€ zusätzlich verdient werden, ohne dass es sich auf die Förderung auswirkt. Kindergeld wird nicht auf die Förderung angerechnet. Wer unter 30 Jahren ist, darf außerdem 15.000€ Vermögen besitzen, alle über 30 Jahren dürfen sogar 45.000€ Vermögen haben, ohne dass das eine Auswirkung auf die Förderung hat.
Wer BAföG bezieht und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich außerdem vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dafür müsst ihr nach Erhalt der Zahlungsaufforderung für den Rundfunkbeitrag ein Konto erstellen. Dort stellt ihr dann einen Antrag auf Befreiung und reicht euren BAföG-Bescheid ein. Die Befreiung gilt dann für den gesamten BAföG-Bewilligungszeitraum.
Die BAföG-Förderung ist zur Hälfte geschenkt und zur Hälfte ein Darlehen. Dieses Darlehen muss ab 5 Jahren nach dem Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt werden. Es müssen dabei maximal 10.010€ zurückgezahlt werden und auch die Rückzahlung ist einkommensabhängig. Einige können von der Rückzahlung sogar freigestellt werden.
Was mache ich wenn meine Eltern zu viel verdienen aber mir keine Unterstützung geben?
Grundsätzlich sind Eltern laut Gesetz dazu verpflichtet, bei der BAföG-Beantragung mitzuwirken, da hierbei auch viele Angaben und Unterlagen der Eltern benötigt werden.
Des Weiteren sind sie verpflichtet, ihren Kindern die Erstausbildung zu finanzieren. Viele machen und können es dennoch nicht, selbst wenn die BAföG-Förderung ausfällt. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Vorausleistungen gestellt werden. Dann wird geschaut, ob eure Ausbildung ohne die elterliche Förderung gefährdet ist.
Sollte dies der Fall sein, geht der Unterhaltsanspruch auf das Land Brandenburg über. Besteht ein Unterhaltsanspruch, macht das Amt für Ausbildungsförderung diesen gegen die Eltern geltend. Dies kann sich dann sogar bis vor das Gericht ziehen. Elternunabhängiges BAföG kann nur in bestimmten Fällen genehmigt werden. Dafür ist auch kein separater Antrag nötig.
Ob ihr elternunabhängiges BAföG bekommen könnt, entscheidet sich mit der Bearbeitung des normalen BAföG-Antrags.
Beratung beim Studierendenwerk West Brandenburg
Das Studierendenwerk West:Brandenburg hat weitere Informationen zu BAföG und anderen finanziellen Förderungen während des Studiums.
Außerdem stehen euch eine Vielzahl von qualifizierten Berater*innen online und vor Ort parat, um euch eure Fragen zu beantworten und mit eurem Antrag zu helfen. Die Sprechzeiten und Telefonnummern findet ihr auf der Website.
Achtet darauf, dass je nach Nachnamen verschiedene Berater*innen für euch zuständig sind. Auch vier Hauptsachbearbeiter*innen stehen euch mit Rat und Tat zur Seite. Wenn ihr bereits einen Antrag gestellt habt, solltet ihr eine 15-stellige Förderungsnummer haben. Diese müsst ihr bei jeder Kommunikation über BAföG angeben.
Wendet euch bei Fragen einfach an das Studierendenwerk. Ihr müsst dabei keine Angst haben, die Berater*innen sind da, um euch zu helfen. Denn die Antragstellungen rund um das BAföG können sehr verwirrend sein, vor allem für junge Leute, die noch nicht so viel Erfahrung mit der Bürokratie haben.
Ganz wichtig: BAföG zu beantragen ist nicht unangenehm oder peinlich! Das Programm ist da, um euch dabei zu unterstützen, eure Ausbildung zu absolvieren.. Wenig Geld zu haben, ist kein Fehler eurerseits. Und denkt daran: Den neusten PC zu haben oder in den Semesterferien 2 Monate lang zu reisen, ist nicht normal, sondern ein unfassbares Privileg und absolut kein Muss für eine erfolgreiche, schöne Studienzeit.

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