Fast 13.000 Euro zusätzliche Kosten entstehen der Studierendenschaft, weil die Wahlen zum 29. Studentischen Parlament (StuPa) in diesem Jahr getrennt von den Senats- und Gremienwahlen stattfinden. Die StuPa-Wahl wird am 16. und 17. Juli durchgeführt. Auslöser für die Mehrkosten: die verspätete Wahl des Studentischen Wahlausschusses (StWA). Der StWA organisiert die StuPa-Wahlen und wird vom StuPa selbst gewählt.
Bereits am 5. Dezember 2025 erhielt das Präsidium des StuPas eine E-Mail eines Mitglieds des StWA. In der E-Mail wurde das Präsidium darauf hingewiesen, dass bis Mitte Februar 2026 ein neuer Wahlausschuss gewählt werden müsse, damit die StuPa-Wahlen gemeinsam mit den Senats- und Gremienwahlen im Juni stattfinden können. Eine gemeinsame Durchführung sollte – wie bereits in den vergangenen Jahren – zusätzliche Kosten vermeiden.
Trotz dieses Hinweises schrieb das Präsidium die Plätze im StWA erst am 11. Januar 2026 aus. Als Bewerbungsfrist wurde der 13. Februar festgelegt, die Wahl des neuen Wahlausschusses sollte laut Ausschreibung Mitte März stattfinden. Florian (Linke.SDS), der später für diesen Artikel als Mitglied des StuPa-Präsidiums interviewt wurde, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht Teil des Präsidiums. Er wurde erst am 12. Mai 2026 in der 10. Ordentlichen Sitzung gewählt.
Constantin (FSRgo) und Florian aus dem aktuellen StuPa-Präsidium erklärten im Interview mit der SpeakUP, dass Februar und März in die vorlesungsfreie Zeit fielen. In dieser Zeit tage das StuPa üblicherweise nur alle vier Wochen. Außerdem seien Sitzungen während der vorlesungsfreien Zeit erfahrungsgemäß häufig nicht beschlussfähig. Eine frühere Wahl sei deshalb organisatorisch schwierig gewesen. Constantin betont außerdem: „Das Präsidium ist nicht dafür da, jedem einzelnen StuPa-Mitglied hinterherzulaufen und darum zu bitten, an den Sitzungen teilzunehmen, nur damit die Beschlussfähigkeit gewährleistet ist. Unsere zentrale Aufgabe besteht vielmehr darin, die Sitzungen zu organisieren und das StuPa nach außen zu vertreten.“
Erst in der 8. Ordentlichen Sitzung am 13. April wurden fünf Mitglieder für den StWA gewählt. Damit waren zunächst genügend Personen gewählt worden, um den Ausschuss zu konstituieren. Noch vor der Konstituierung traten jedoch zwei der gewählten Mitglieder zurück. Da der Ausschuss mindestens vier Mitglieder benötigt, musste erneut gewählt werden.
Die Nachwahl war für die 9. Ordentliche Sitzung am 27. April vorgesehen. Anwesend waren jedoch lediglich 12 der 27 Abgeordneten. Damit war das StuPa nicht beschlussfähig und die Wahl musste erneut verschoben werden. Erst in der 10. Ordentlichen Sitzung am 12. Mai konnte der StWA vollständig gewählt werden – rund drei Monate später als in der ursprünglichen Empfehlung des früheren StWA vorgesehen.
Durch diese Verzögerung konnten die StuPa-Wahlen nicht mehr gemeinsam mit den Senats- und Gremienwahlen stattfinden. Das hatte erhebliche finanzielle Folgen. Für die StuPa-Wahl 2025 waren insgesamt 2.210 Euro eingeplant: 1.000 Euro für Aufwandsentschädigungen, 860 Euro für Druckkosten und Büromaterial, 50 Euro für Fahrtkosten sowie 300 Euro für Sonstiges und Verpflegung. Für die diesjährige, getrennte Wahl sind insgesamt 15.000 Euro veranschlagt. Die Aufwandsentschädigungen steigen dabei von 1.000 auf 7.500 Euro, hinzu kommen 5.600 Euro für die Briefwahl, die bei einer gemeinsamen Durchführung nicht angefallen wären. Im Vergleich zum Vorjahr entstehen so Mehrkosten von rund 12.790 Euro.
Ein ständiges Hindernis: Die Beschlussfähigkeit
Die verspätete Wahl des StWA war allerdings nicht allein eine Folge des Zeitplans. Auch die fehlende Beschlussfähigkeit des StuPas spielte eine entscheidende Rolle. Die mangelnde Anwesenheit im StuPa ist hierbei ein dauerhaftes Problem, wie eine Auswertung der ersten 20 ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen des aktuellen StuPas zeigt: Im Durchschnitt nahmen lediglich rund 58 Prozent der Abgeordneten an den Sitzungen teil. In der vorherigen Legislatur lag die durchschnittliche Anwesenheit mit etwa 61 Prozent wiederum nur geringfügig höher. Ein grundsätzlich neues Problem scheint die geringe Anwesenheit also nicht zu sein.
Deutliche Unterschiede zeigen sich jedoch zwischen den einzelnen Listen. Während die Linke.SDS eine durchschnittliche Anwesenheit von 86 Prozent erreicht, kommen der RCDS auf 35 Prozent, die GHG auf 30 Prozent und die LHG sogar nur auf 18 Prozent. Damit waren einige Listen über längere Zeiträume nur eingeschränkt im StuPa vertreten. Seit August 2025 war das StuPa bei sechs von zwanzig ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen nicht beschlussfähig. Bei weiteren Sitzungen wurde die notwendige Mehrheit nur knapp erreicht.
Nach Ansicht des Präsidiums gibt es kaum Möglichkeiten, dieses Problem unmittelbar zu lösen. Florian erklärt: „Wir haben keinen Hebel, um die Beschlussfähigkeit zu sichern. Wir haben keine Anwesenheitspflicht im StuPa. Das Beste, was wir machen können, ist, öffentlich darauf aufmerksam zu machen und Druck aufzubauen.“
Wer vertritt eigentlich die Studierenden?
Die wiederholt fehlende Beschlussfähigkeit wirft auch die Frage nach der Repräsentativität des StuPas auf. Wenn gewählte Abgeordnete regelmäßig nicht an Sitzungen teilnehmen, können die Positionen ihrer Wähler in Debatten und Abstimmungen nicht vertreten werden. Bereits die Wahlbeteiligung bei den StuPa-Wahlen liegt seit Jahren bei lediglich rund acht Prozent. Auch Florian sieht darin ein demokratisches Problem: „Ich glaube, es ist für die Studierenden schlecht, wenn sie denken: ‚Ich wähle jemanden, der meine Interessen vertritt‘, diese Person dann aber nicht da ist. Dadurch können bestimmte Positionen und Meinungen, die in der Studierendenschaft existieren, nicht vertreten werden.“
Angespannte Stimmung im StuPa
Als einen möglichen Grund für die geringe Anwesenheit nennen die Mitglieder des Präsidiums die Arbeitsatmosphäre im Parlament. Constantin beschreibt die Situation so: „Die Fronten zwischen den verschiedenen Listen sind verhärtet. Es ist seit der letzten Legislatur schwieriger geworden, zusammenzuarbeiten.“ Auch Florian berichtet von persönlichen Angriffen und destruktivem Verhalten während der Sitzungen. Ein weiterer Grund für die geringe Anwesenheit sei nach Ansicht Florians die fehlende öffentliche Kontrolle. Anders als in der Kommunal- oder Bundespolitik hätten Abgeordnete im StuPa kaum Konsequenzen zu befürchten, wenn sie ihr Mandat nicht wahrnehmen. „Die Nichtanwesenheit hat an der Wahlurne kaum Konsequenzen“, sagt er. Die Kontrollfunktion der Hochschulöffentlichkeit funktioniere nur eingeschränkt.
Nicht jede verspätete Ausschreibung oder nicht beschlussfähige Sitzung hat unmittelbare finanzielle Folgen. In diesem Jahr führte die Kombination aus verspäteter Wahl des StWA, Rücktritten und wiederholter Beschlussunfähigkeit jedoch dazu, dass die StuPa-Wahl getrennt durchgeführt werden musste – der Studierendenschaft entstanden dadurch Mehrkosten von rund 13.000 Euro.

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